Entwurf der Lehrerkonferenz vom 22.02.2006 einschl. geringfügiger redaktioneller Änderungen und Ergänzungen aus Erkenntnissen des Vortrags von Herrn Träbert
1.Zeitrahmen:
Der Erlass (RdErl. d. Kultusministeriums vom 2. 3. 1974) legt den maximalen Zeitrahmen fest:
- Die Schüler der Klassen 1 und 2 sollen nicht länger als 30 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.
- Die Schüler der Klassen 3 und 4 sollen nicht länger als 60 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.
- Hausaufgaben entfallen an Tagen mit mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht und an Tagen, denen ein Feiertag folgt.
Von Freitag zu Montag werden keine Hausaufgaben aufgegeben.
2.Ritualisierung:
Die Hausaufgaben werden zur Entlastung von Schülern und Eltern/Hausaufgabenbetreuungskräften derart ritualisiert, dass die tägliche Diskussion über das Wo, Wann, Wie, …entfällt und Stress vermindert wird: fester Ort, feste Zeit, fester Ablauf. Sie werden regelmäßig in überschaubarem Umfang gestellt.
3.Selbständigkeit:
Hausaufgaben werden so gestellt, dass jeder Schüler lernt, sie möglichst ohne fremde Hilfe in der vorgegebenen Zeit zu lösen.
5. Notation/Konsequenzen:
- Spätestens ab dem zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres werden die Hausaufgaben im Schulplaner notiert.
- Dem Stellen, Verstehen und Notieren der Hausaufgaben wird genug Zeit eingeräumt.
- Werden die Hausaufgaben wiederholt „vergessen“, wird Kontakt zu den Eltern/ bzw. Betreuungskräften aufgenommen, damit nach Lösungen gesucht werden kann.
- Nicht gemachte Hausaufgaben werden nachgemacht.
6. Problemsituationen:
- Mit Hilfe der Schulplaner können sich die Betreuungskräfte der OGGS und die Klassenlehrer über eventuell aufgetretene Probleme bzgl. der Hausaufgaben auf kurzem Wege informieren.
- Es gibt regelmäßig Konferenzen zwischen Lehr- und Betreuungskräften mit der Möglichkeit, sich über einzelne Schüler auszutauschen und Abläufe zu klären.
- Kommt ein Schüler zu Hause mit den Hausaufgaben nicht zurecht, teilen die Eltern dies der Lehrkraft kurz schriftlich mit.